manuela51
Kindsvater ist Verheiratet. Beide arbeiten. Die neue Frau hat keine Kinder die bei ihr Leben. Habe vom Jugendamt mitgeteilt bekommen das der Kindsvater ein Selbsterhalt von 1080 behalten darf. Aber es sind ja Doppel Verdiener. Habe ich eine Chance den Unterhalt ein zu klagen ? Mfg. Manuela Kos
Hallo, nein. Die Frau hat mit dem Kind nichts zu tun Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die Fau hat doch nix mit Deinem Kind zu tun. Würdest Du für ein fremdes Kind zahlen wollen? Dein Ex darf nur nicht die Lohnsteuerklasse 5 wählen um sich finanziell schlechter zu stellen.
Mitglied inaktiv
Wie frech ist das denn? Was hat die neue mit dem kindesunterhalt zutun? unglaublich. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung