Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsherabsetzung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsherabsetzung

Mitglied inaktiv

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Hallo an Alle!!! Mein Lebensgefährte zahlt regelmäßig Unterhalt für seine 11jährige uneheliche Tochter, die in den alten Bundesländern lebt. Wir selbst haben seit 5 jahren eine gemeinsame tochter und erwarten im september unser 2. kind - wir sind nicht verheiratet. Meine Frage ist, wie unsere Chancen zu einer Unterhaltsherabsetzung stehen bzw. wie man verfahren soll, da die mutter der tochter mit einer herabsetzung mit sicherheit nicht einverstanden sein wird. für eure rückantworten bedanke ich mich schon mal im voraus und wünsche euch noch einen schönen tag vlg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da hilft nur: zum Anwalt und neu berechnen lassen! Je nach seinem Verdienst kann das einen erheblichen Unterschied machen! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich ist zu klären, auf welöcher Grundlage der derzeitige Unterhalt an Kind Nr. 1 gezahlt wird. - richterl. Beschluß? - Unterhalts-Urkund? - private Vereinbarung? Davon ab: Man kann sich mal an der Düsseld. tabelle orientieren, wo denn der Unterhalt anzusetzen wäre. Gehst Du selbst arbeiten? Wenn nein: dann sind bald 4 Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen und man rutscht in der DT 1-2 Stufen "nach oben". ...Das macht aber nicht die Welt aus... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Wir haben das selbe Problem wie ihr! Mein Freund zahlt auch für seine uneheliche 6jährige Tochter. Wir haben seit 9 monaten eine gemeinsame Tochter und sind auch nicht verheiratet. Er hat es beim Jungendamt auch angegeben das er nochmal Vater geworden ist. Dadurch hat seine Ex weinger Geld für ihre Tochter bekommen.Ob sie damit einverstanden ist oder nicht.Es zählt und damit muß sie klar kommn.Das Jungendamt hat es so beschlossen.Gut,es ist zwar nicht wesentlich weniger Geld was sie bekommt aber wir brauchen das Geld ja auch.Und übers Jahr gerechnet ist es nicht schlecht. Ihr solltet dann euer zweites Kind auch bei der Berechnung vom Jugendamt angeben. Lg Konny


Mitglied inaktiv

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@desireekk per unterhaltstitel vom jungendamt also urkund oder??? jedenfalls nicht richterlich und nicht privat...... ich selbst gehe arbeiten, aber wie gesagt - wir sind auch nicht verheiratet......


Mitglied inaktiv

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Naja... Ihr müsst doch wissen, auf welcher Grundlage ihr den Unterhalt zahlt :-) Bei Richter oder Urkunde geht leider nicht "einfach so" die Änderung, da muß (sobald das neue Kind da ist) auf Abänderung des Urteils / Urkunde geklagt werden. Viele Grüße Désirée


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