Mitglied inaktiv
sehr geehrte frau bader, wenn eine ehe getrennt wird und die mutter nicht arbeiten geht sondern die kinderbetreuung übernimmt bekommt sie ja unterhalt für sich vom kindsvater (ehemann oder zukünftiger exehemann oder wie auch immer). wenn die mutter dann wieder arbeiten geht, dann reduziert sich ja der unterhalt des esmannes an sie bis zum versorgungsausgleich. (wenn ich das richtig verstanden habe) wie ist das, wenn die frau aber vor dem ausspruch des trennungsjahres wieder eine arbeit aufnimmt - bekommt sie dann nach der trennung auch den unterhalt des exmannes bis zum versorgungsausgleich ? was muß man machen, damit offiziell ein trennungsjahr beginnt (also außer getrennt wohnen). wird das trennungsjahr unterbrochen wenn der vater sein kind besucht und dabei in der früheren gemeinsamen wohnung schläft, bekocht wird und seine wäsche gewaschen wird ? kann man ein trennungsjahr auch rückwirkend beginnen lassen? aus beruflichen gründen lebt mein mann schon seit august 2003 nicht mehr in der gemeinsamen wohnung, ist hier aber noch gemeldet und er zahlt auch noch die mietkosten. kann mein das trennungsjahr also z.b. auch ab august 2003 beginnen lassen ? muß das trennungsjahr nach einem jahr dann in scheidung enden, oder darf man das auch länger laufen lassen ? ich habe zwar noch sehr viele fragen, aber aus gründen der übersicht warte ich jetzt erst einmal auf ihre antwort. vielen dank im vorraus . liebe grüße idgie
HAllo, Versorgungsausgleich= Renten werden aufgeteilt, hat nichts mit Unterhalt zu tun Das Trennungsjahr wird unterbrochen, wenn man, auch vorübergehend, ehelich zusammenlebt-dazu gehört auch kochen + waschen Das Trennungsjahr muss man aber nirgens beantragen, die tatsächliche TRennung ist das entscheidende. Ich denke, Sie brauchen eine ausführliche Beratung vor Ort-wenn Sie kein Geld haben, zahlt dies über einen Beratungsschein (vom Amtsgericht) der Staat. Gruß, NB
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