Mitglied inaktiv
Hallo !! Mein Ex-Mann hat vor gut 1/2 Jahr wieder geheiratet und verdient nun 1.800-1.900€ ! Für unseren gemeinsamen Sohn zahlt er 245€ mtl.! Nun habe ich in der Düsseldorfer Tbl. gelesen, das er bei diesem Verdienst 299€ zahlen müsste! Kann ich mich auf diese Tbl. berufen? Muss ich wegen der Erhöhung extra zum Anwalt? Trau mich irgendwie nicht ihm das zu sagen, sonst heißt es hinterher noch ich wäre Geldgeil ! Von den 245€ packe ich mtl. 100 € für unseren Sohn beiseite !! Ich hoffe und freue mich über einen Rat ! Liebe Grüsse...Silke
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Ich darf hier keine Einzelfallberatung geben, wozu im übrigen auch zu viele Infos fehlen. Selbst wenn es 50 €/ Monat sind: viel Geld auf Dauer! Ich würde also mal zu einem Kollegen vor Ort gehen und mit beraten lassen. Wenn Sie bedürftig sind, mit Beratungshilfeschein. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV