Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, jetzt muss ich sie nochmal fragen wegen der unterhaltschuld mein Ex hätte laut gericht im Mai das erste mal 100 euro übeweisen müssn (gesamtschuld 6000). Hat er nicht getan. Ich wette diesen monat kommt auch nichts. Er wurde vom gericht auf 3 monate bewährung verurteilt. und soll jeden monat 100 euro an mich zahlen, ab Mai. Ist es am besten wenn ich zum anwalt gehe (noch habe ich keinen). Oder soll ich mich an seine bewährungshelferin wenden? liebe Grüße
Hallo, haben Sie einen Titel (=Gerichtsurteil)? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, ich habe das schreiben vom gericht hier liegen, auch sonstige schreiben wegen Unterhalt.
Hallo, hat er denn das Geld? Oder liegt er mit seinen Einkünften unter der Pfändungsfreigrenze? Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen