Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nochmal zu meiner Frage wegen der Änderung der Unterhaltshöhe... Gem. Düsseldorfer Tabelle müßte mein Lebensgefährte jetzt 5 € weniger zahlen als in der Jugendamtsurkunde festgelegt. Kann der Dauerauftrag einfach geändert werden? Sie antworteten mir "ja, wenn die Partner sich einig sind". Muß das mit der Exfrau abgeklärt werden, der Kontakt ist nämlich nicht gerade "rosig". Vielen dank nochmal für Ihre Antwort.
Hallo, wenn die beiden sich nicht einig sind, kann er nicht einfach weniger zahlen - da treibt die Ex den Rest mit dem GVZ ein u er hat erhebliche Kosten am Bein. Besser die Sache im JA klären. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meine Güte - so ein Aufriß wegen 5€! Der Unterhalt ist doch für`s KIND - wird dem denn gar nichts gegönnt?
Mitglied inaktiv
Da kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Wenn der Vater schon wegen 5 Euro so nen Terror macht wäre ich als Ex auch total gut auf ihn zu sprechen. Das Kind tut mir leid. Es geht um den Kindsunterhalt nicht um den Ehegattenunterhalt!!!
Mitglied inaktiv
Ich weiß es sind NUR 5€ im Monat und ich gönn es den Kids von ganzem Herzen das dürft ihr mir glauben. Wenn ihr "unsere" Gechichte kennen würdet, hättet ihr Verständnis für meine Anfrage aber das würde hier zu weit gehen. Es steckt keinerlei Mißgunst oder Neid dahinter. Viele Grüße von einer "Zweitfrau"