Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich lebe mit meinem Partner in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft. Wir haben 1 gemeinsames Kind, haben gemeinschaftliches Sorgerecht. Aus einer früheren Beziehung hat mein Partner bereits ein Kind und ist demnach unterhaltspflichtig. Kürzlich kam ein formloses Schreiben der Mutter mit der Forderung nach mehr Unterhalt lt. Tabelle. Das ist soweit auch nicht das Problem! Rein rechtlich und rechnerisch ist das in Ordnung. Allerdings würde mich interessieren, ob dafür nicht ein "Titel" vom Jugendamt ausgestellt werden muß? Der Form halber! Mein Partner hat sonst garnichts "amtliches" in der Hand. Welche Rechte hat der Vater eigentlich? Das Besuchrecht zum Beispiel ist ja relativ, wenn es die Mutter unterbindet. Das alleinige Sorgerecht für sein Kind hat die Mutter. Ich hab mal gehört alle zwei Jahre(?) kann man als Mutter die finazielle Situation des Partners abchecken lassen zwecks Neuberechnung? Ist das so? Bei Scheidung ist es wohl auch so, daß im Falle eines unvorhersehenen "Karrieresprungs" oder Wechsel in die Selbständigkeit das alte Gehalt weiter zählt!? Mal angenommen mein Partner würde die Firma meiner Eltern übernehmen!? Welches Einkommen wird dann zugrunde gelegt? Stichwort UH-Rückzahlung: Beim Jugendamt hat man mir gesagt, wenn wir heiraten, müßten wir uns umgehend kümmern wegen der Neuberechnung. Zuvielgezahlte Leistungen müßte die Mutter nicht zurückzahlen. Umgekehrt jedoch kann die Mutter doch auch ohne Einschränkung Nachforderungen stellen, wenn sie den Gang zum Jugendamt versäumt hat!? Das widerspricht sich doch!? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Daggi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater hat Umgangsrecht, welches die Mutter nicht einfach unterbinden darf. Ansonsten dient ein Titel nur dem Zweck, bei Nichtzahlung zu vollstrecken. Wenn es ohne geht, ist es besser für ihn. Kann aber auch beim JA gemacht werden. Ja, alle 2 Jahre darf die Mutter neu "anfragen" ob sich seine Einnahmen geändert haben. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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zu obigen Beitrag ergänzend sei noch gesagt: Nach der Trennung (2001) wurde ein Titel (Urkunde) ausgefertigt. Danach wurde die Folgezeit regelmäßig der damals festgelegte Betrag gezahlt. Kann die Mutter evtl. Nachforderungen (resultierend aus vorherigen Änderungen der Tabelle) jetzt nachfordern? Nachträglich? Wenn sie versäumt hat sich zu kümmern? Oder muß der neue Betrag erst neu (schriftlich/amtlich) festgelegt sein?


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