Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich würde gerne wissen,ob die anfallenden Anwaltskosten für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei Sozialhilfeempfängern übernommen werden,oder ob man sie selbst tragen muss?Welche weitere Form der Unterstützung gibt es? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Vielen Dank im voraus.
Hallo, warum gehen Sie nicht selber zum Staatsanwalt? Ob das gedeckt ist, wqeiß ich nicht sicher, fragen Sie beim Amtsgericht nach. Oder Sie wenden sich an das Jugendamt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?