Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich befinde mich jetzt seit einem halben Jahr im Erziehungsurlaub. Mein Arbeitgeber hat nun bei mir angefragt, ob ich evtl. Interesse hätte bereits im Weihnachtsgeschäft "mitzuhelfen" und dann auf 630-Mark-Basis zu arbeiten. Ist mein Erziehungsurlaub damit unterbrochen oder gar beendet oder hat dies gar keine direkte Bedeutung, da es sich nur um die Geringfügige Beschäftigung dreht. Dankeschön für Ihre Antwort! Liebe Grüße Nina
Liebe Nina, bzgl. des EG kann Ihnen die Erziehungsgeldstelle sagen, ob Ihr EG sich mindert (falls Sie es noch bekommen). Ansonsten dürfen Sie bis zu 19 Std/Wo. bei Ihrem alten AG arbeiten. Aber passen Sie auf, daß Sie keinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der den alten aufhebt! N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag