Frage: Unterbrechung EZ

Liebe Frau Bader, da ich in EZ wieder schwanger wurde, hatte Sie mir netterweise schonmal eine Frage beantwortet und mitgeteilt, dass ich die EZ zu Beginn des Muschu vorzeitig beenden kann um Mutterschutzleistungen zu erhalten. Nun habe ich auf der Seite des Bundesministeriums folgende Aussage gelesen: "Es kommt nicht darauf an, ob Sie nach Beendigung der Elternzeit nochmals tatsächlich gearbeitet haben. Die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses richtet sich in diesem Fall nach dem Arbeits-Entgelt, das Sie nach der Elternzeit bekommen hätten ohne den Mutterschutz." Leider weiß ich nicht, welches Gehalt ich nach der EZ erhalten hätte. Ich war vorher VZ angestellt und musste erstmal nur grob angeben, mit wievielen Stunden ich nach der EZ zurück kommen möchte. Ich habe hier ca 20-25 Std. mündlich angegeben. Woran orientiert man sich dann? Vielen Dank und liebe Grüße

von Loisel am 01.04.2022, 12:30



Antwort auf: Unterbrechung EZ

Hallo, entscheidend ist die Frage, was vereinbart wurde für die Zeit nach der EZ. Es klingt für mich bei Ihnen nach Verhandlungen ohne Abschluss. Dann greift der alte VZ-Vertrag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2022



Antwort auf: Unterbrechung EZ

wenn du auf einen tag vor dem neuen mutterschutz die ez beendest, erhältst du im mutterschutz das, was du vor der elternzeit hattest, da dann eben dieser vertrag wieder greift. wenn das vollzeit war und du jetzt tz oder gar nicht gearbeitet hast in der ez, ist es gut das zu machen. wer aber vor der ez weniger gearbeitet hat als in der ez, der sollte das nicht machen. da im mutterschutz bei der aktion immer der vertrag von vor der ez greift.

von mellomania am 01.04.2022, 12:32