Liebe Frau Bader, da ich in EZ wieder schwanger wurde, hatte Sie mir netterweise schonmal eine Frage beantwortet und mitgeteilt, dass ich die EZ zu Beginn des Muschu vorzeitig beenden kann um Mutterschutzleistungen zu erhalten. Nun habe ich auf der Seite des Bundesministeriums folgende Aussage gelesen: "Es kommt nicht darauf an, ob Sie nach Beendigung der Elternzeit nochmals tatsächlich gearbeitet haben. Die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses richtet sich in diesem Fall nach dem Arbeits-Entgelt, das Sie nach der Elternzeit bekommen hätten ohne den Mutterschutz." Leider weiß ich nicht, welches Gehalt ich nach der EZ erhalten hätte. Ich war vorher VZ angestellt und musste erstmal nur grob angeben, mit wievielen Stunden ich nach der EZ zurück kommen möchte. Ich habe hier ca 20-25 Std. mündlich angegeben. Woran orientiert man sich dann? Vielen Dank und liebe Grüße
von Loisel am 01.04.2022, 12:30