peekaboo
wenn jemand einen Unfall verursacht mit 2,3 Promille und das Kind im "geschädigten" Autu nebst Mutter Beschwerden hat, kommt dann die Versicherung des Alkolisierten Fahrers hierfür auf? Ich meine gehört zu haben wenn man Promille hat entfällt der GVersicherungsschutz. Aber dann würde der/die Geschädigte ja drauf sitzen bleiben. Weiß da eine Bescheid? LG Peeka
Hallo, 1. Wenn der Fahrer aus dem Ausland kommt, greift die "Grüne Karte", aber das wird der RA ja wissen. Jede Versicherung hat in D eine "Partnerversicherung" die für sie hier abwickelt. 2. Der Versicherer zahlt u holt sich im Innenverhältnis das Geld vom Schädigerer zurück Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Nur im Innenverhältnis, d. h. die Haftpflichversicherung kann die Versicherungsleistung vom Schädiger zurückverlangen. Die KfZ Haftpflicht kann sich gegenüber dem Geschädigten nicht auf Leistungsfreiheit berufen und muss in Vorleistung treten.
peekaboo
die Antwort ist nein. Die Versicherung zahlt und versucht sich das Geld vom Alkoliker zurückzuholen. (Max. bis 5000 Euro) was mit dem Rest ist, weiß ich allerdings nicht... LG Peeka
peekaboo
Meinem SV ist das letzte Woche passiert. Zum Glück hatte er keine Enkelkinder dabei. Ihm hat ein Tscheche mit 2,3Promille die Vorfahrt genommen und SV leidet seit dem gesundheitlich. Sein Auto ist komplett im Eimer und der Nacken/Kopf und Schulter machen ihm schwer zu schaffen. Sorry, aber für mich gehört ein alkolisierter Fahrer erst mal in den Knast wegen versuchter Tötung. Ein Auto "kann" als Waffe dienen, wenn man es nicht fachgerecht führen kann. Und wenn ich mich mit Alk in die Kiste setze und einen Unfall verursache dann doppelt... Die Versicherung des Tschechen hat sich noch nicht gerührt und es liegt alles beim RA. Ich weiß/wußte nur das Alkoliker den Versicherungsschutz verlieren können und das es so oder so schwer ist Geld von einem "Ausländischen Fahrerlaubnishaber" zu bekommen. Da bin ich mal gespannt wie ds ausgeht. LG Peeka
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