Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unerhaltsanspruch!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unerhaltsanspruch!!!

Mitglied inaktiv

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muss eine Frau die Ersparnisse hat erst diese aufbrauchen bevor der Mann ihr Trennungsunterhalt zahlen muss? Sie muss nicht arbeiten weil Kind erst 1,5 Jahre hat aber leider paar Kröten auf der Seite wie ist das????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Vermögen der Frau hat nicht mit den Unterhaltsansprüchen zu tun. Der KV muss für beide zahlen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Gespartes gilt nicht, nur das monatliche Einkommen.


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