Mitglied inaktiv
Als ich 2001 bei meinem Arbeitgeber anfing bekam ich einen unbefristeten Vetrag auf 12 Std/Woche(habe befristet aber immer mind 35 gearbeitet)Meine Cheffin sicherte mit zu die nächste zu sein, sie eine erhöhung der unbefristeten Stunden bekäme, überging mich aber indem sie kurze Zeit später einer anderen Abeitskollegin einen unbefristeten Vertrag von 35 Stunden sicherte. Entschuldigte sich dafür mit den Worten, die Kollegin hätte sie es vorher zugesichert und meine Cheffin hätte das vergessen. Nun bin ich seit 2 Jahre im Erziehungsurlaub und kürzlich bekam eine neue Kollegin wieder einmal einen solchen Vertrag auf 35 std unbefristet. D.h. wenn ich wieder kommen werde sind nicht einmal meine 12 Std. die Woche in diesem Haus gesichert. Ich müßte wechseln hat meine Cheffin mir schon angekündigt. Wie soll ich mich verhalten?
Hallo, Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zulässig, wenn der Arbeitsvertrag und seine höchstens dreimalige Verlängerung die Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschreitet. Wenn kein Grund vorliegt, wird Ihr Vertrag alleine unbefristet. Aber die Erhöhung der Stunden muss sich aus dem Vertrag ergeben oder nachweislich (!) zugesichert sein. Liebe Grüsse, NB
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