Mitglied inaktiv
Hallo und Guten Tag, mein Mann ist in Erziehungszeit, nach Ablauf dieser Zeit (Juli 09) ist er arbeitslos. Arbeitssuchend ist er derzeit nicht gemeldet, da er ja in Erziehungszeit ist. Nun hat er ein Jobangebot bekommen und auch gerade angenommen (Beginn Juni 09). Ein Umzug kündigt sich an. Meine Frage ist, ob die Arbeitsagentur hier Mobilitätshilfen bewilligen muss/kann, da er aus der Erziehungszeit heraus eine neue Beschäftigung an einem anderen (250 km entfernten) Ort aufnehmen und entsprechend sich nicht arbeitslos melden wird? Besten Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße, Claudisa
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit