ViktoriaB
Hallo Frau Bader. Ich habe eine Frage. Mein Lebensgefährte sitzt im Gefängnis. Er hat eine Körperverletzung begangen, aber nicht bei uns zuhause. Nun droht das Jugendamt bei Nichtbeachtung der Auflagen das kind bei mir wegzunehmen. Ich wurde damals gezwungen was zu unterschreiben. Gibt es eine möglichkeit das wir uns weiterhin mit ihm treffen können? Ist das Schreiben nach Zwei Jahren weiterhin gültig. Und somit der Umgang mit seinem Kind nicht möglich? Liebe Grüße
Hallo, ohne nähere Informationen kann ich dazu nichts sagen. Ich weiß ja nicht, was Sie da unterschrieben haben u was der genaue Grund ist, warum der KV einsitzt. Das JA scheint von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen, wenn das Kind den KV trifft. Da wäre ich mal ganz vorsichtig, es könnte sonst zu einer Inobhutnahme kommen. Besswr sprechen Sie mit dem JA. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was genau hast Du unterschrieben und wer hat Dich gezwungen? Wer hat die Auflage beschlossen?