Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangspflegschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangspflegschaft

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Hallo, im aktuellen Beschluss wurde eine Umgangspflegschaft angeordnet, Übergaben sollen laut Beschluss trotz Annäherungsverbot vor meiner Haustür stattfinden.Darf die Pflegerin den Ort ändern oder welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich dies zu verhindern?Umgang soll ab Dienstag so laufen.Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, allgemein nicht zu sagen. Hängt von dem Verfahren und een Hintergründen ab. Klären Sie das mit der/dem Kollegen, der Sie vertreten hat. Liebe Grüße NB  


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