Mitglied inaktiv
SgFr Bader, mein Problem lautet: muss der AG unabhängig von der Betriebsgröße mir nach dem EU wieder meinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen? Dann aber nur wieder als Ganztagsstelle? Mein Betrieb besteht nämlich nur aus Chef, einer Angestellten und seiner Tochter, ebenfalls dort angestellt. Eine weitere Dame, die für mich eingestellt wurde, ist zwischenzeitlich entlassen worden, weil das Arbeitsvolumen aufgrund der Wirtschaftslage sehr zurückgegangen ist. (Übrigens wurde die Tochter meines Chefs erst ein dreiviertel Jahr nach dem Ersatz für mich eingestellt, und auch da war die Auftragslage schon sehr eingeschränkt gewesen!!) Und die zweite Frage: mein Arbeitgeber hat aus der alten Firma (eine GmbH & Co KG) mit leichter Namensänderung eine GmbH gemacht und seine Frau als Geschäftsführer eingetragen. Gibt es damit meine alte Firma nicht mehr? Habe ich damit keine Rechtsansprüche mehr an meinen Arbeitgeber? (der mir noch Überstunden und Urlaubsanspruch ausbezahlen müßte) Mein AG hat mich nie in Kenntnis gesetzt, dass er umfirmiert, ich habe das nur zufällig über eine Freundin (die jetzt dort noch angestellte Kraft) erfahren. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe Martha, 1. Die Umfirmierung ändert an Ihrem Arbeitsvertrag nichts 2. ER muss Ihnen Ihren oder einen vergleichbaren Arbeirtsplatz zur Verfügung stellen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz