Yadegar
Hallo Frau Bader, ich habe seit Anfang Mai ein teilweises BV (50 %) durch den Arbeitgeber, zuvor habe ich voll gearbeitet. Ich arbeite jetzt 5x 4 Std. statt zuvor 5x 8h. Stehen mir nun für jeden Urlaubstag, den ich bis zum Mai erarbeitet habe 2 Urlaubstage zu, da ich da ja noch 8 Std. tätig war und jetzt nur noch 4, oder hat dies keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, alles bleibt gleich wie ohne BV Liebe Grüße NB
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