Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

UH zuückzahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: UH zuückzahlen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ich habe mich von meinem Freund getrennt als unser Sohn 4 Monate alt war. Ich bekomme Sozialhilfe und Unterhaltvorschuß vom JA. Bei der Vaterfestellung habe ich ihn nicht als Vater angegeben, ich hatte Angst das er mir den kleinen wegnehmen könnte (oder durch JA). Beim JA wollten sie aber einen Namen haben, in meiner Angst habe ich einen anderen Namen als Vater angegeben. Jetzt habe ich genug Abstand von ihm und keine Befürchtungen mehr. Jetzt meine Frage, ich würde ihn gern als Vater beim JA angeben. Muß er den UH zurückzahlen, wohl es meine Schuld war? Was kommt auf mich zu? Stimmt es das ich den Namen bis zum 2.Lj des Kindes angeben haben muß sonst entfällt der Anspruch? Was hat das für rechtliche Konsequenzen für mich? Über Hilfe würde ich mich freuen, Jasmin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi ! Da Du das Amt vorsätzlich belogen hast mußt Du damit rechnen das Du Unterhaltsvorschuß und Sozialhilfe zurückzahlen mußt ! Die sind da sehr empfindlich ! lG Ursel


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was mich damals da geritten, hat sowas zu tun, weiß ich auch nicht. Aber ich hatte so eine Angst meinen Wurm zuverlieren. Die Beziehung war ja schon vor der Geburt gestört. Hinterher ist man immer schlauer. Natürlich würde ich auch für meinen Fehler gradestehen. Danke für deine Antwort. jasmin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

was sagt denn der falsche vater dazu ??? ich denke mal, dass sie den uh beim richtigen vater zurückfordern und dich sonst irgendwie "bestrafen" werden. ich verstehe nur nicht, dass der vermeintliche vater keinen vaterschaftstest gefordert hat....ich glaube, ich verstehe die ganze geschichte nicht... lg vallie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Den angegebenen Vater gibt es nicht. Der biologische Vater möchte nichts vom Kind wissen und auch nicht zahlen, er redet sich so raus, er ist ja arbeitslos, von ihm bekomme ich sowie so nicht. Aber ich werde mich selber beim JA melden vielleicht fällt dann die Starfe etwas milder aus. Ich glaube eine Selbstanzeige ist immernoch besser als Angezeigt zu werden. Und damit sehe ich ja auch meinen Fehler ein. Aber was tut man nicht alles aus Angst. Das JA ist ja auch keine große Hilfe, es stellt sich keiner vor die Tür und bewacht uns. jasmin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich stehe immer noch auf der leitung.... du hast also nur irgendeinen phantasienamen angegeben und das ja hat nicht überprüft ???? das ist ja auch nicht schlecht... ich wünsch dir jedenfalls eine milde strafe und alles gute vallie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Leute werden auch immer dreister: jetzt müssen schon erfunde Väter herhalten, damit die Allgemeinheit Lügner finanziert...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

es kann sogar passieren das du eine anzeige vom ja wegen betrug bekommst... :-~ mimi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ot


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein "virtueller" Vater auf der Geburtsurkunde? Uiuiui! Das ist aber megaschwer zu ändern! Wie denn das dem Standesbeamten klarmachen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Muss der Vater nicht die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, damit er überhaupt in der Geburtsurkunde stehen kann??? Irgendwie klingt das alles sehr sehr seltsam........


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.