Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

überwiegend stehende Tätigkeiten

Frage: überwiegend stehende Tätigkeiten

Kessi86

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Hallo Frau Bader, Wieso gehören Friseure nicht zu überwiegend stehenden Berufen? Laut MuSchG darf man bei überwiegend stehenden Tätigkeiten ab dem 6.monat nur noch, ich glaube 4-6 Stunden, arbeiten. Bei Friseuren gilt dies aber nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, damit sind stehende Tätigkeiten gemeint, bei denen man sich gar nicht bewegen kann, also an einer Stelle steht Liebe Grüße NB


cube

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Vermutlich, weil du durchaus die Möglichkeit hast, dich zwischendurch hinzusetzen und auch im Laden herumlaufen kannst. Zumindest kann und müsste dein AG dir dies zugestehen. Damit ist es keine ausschliesslich stehende Tätigkeit.


Mitglied inaktiv

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Du verwechselst was. Die Einschränkung gilt für stehende berufe, und eben nicht für überwiegend stehende. Friseure können aber eben auch zB auf dem Hocker sitzend schneiden, rein stehend ist die Tätigkeit also nicht. Selbst Einzelhandel ist das nicht, weil mit einem möglichen Kassendienst ist das schon nicht mehr gegeben. Dazu ab gehören diese Berufe nicht zu den stehenden Berufen - weil Frau eben nicht auf kleineren Raum "steht", sondern zu den gehend-stehenden. Man ist halt in der regel in der Bewegung - und damit gilt die Einschränkung eben nicht mehr.


Mitglied inaktiv

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Es wurde schon richtig beantwortet. Im Gesetzt steht "Arbeiten bei denen sie ständig stehen MÜSSEN ... soweit diese Beschäftigung 4 Std. täglich überschreitet...." Ein Friseur muss nicht ständig stehen, er soll unbedingt auch einen Hocker benutzen, wo immer das möglich ist. Dann kommt man unter 4 Std. reines bewegungsarmes Stehen pro Tag. Die Zeit, die man herumgeht, zählt auch nicht zur Steharbeit hinzu. Das ist also machbar.


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