Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Frage betrifft die Arbeitszeiten meines Mannes: Er war (mal wieder) auf einer Messe: Abfahrt Sonntag Mittag, Rückkehr Samstag spät abends. Nun sieht sein Arbeitsvertrag vor, dass Überstunden mit dem Gehalt beglichen sind. Gilt das auch für solch eine Wochenendarbeit wie oben beschrieben? Oder gibt es gesetzliche Regelungen, die dafür einen Ausgleich vorsehen? Wo kann ich das nachlesen? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt! Vielen Dank! Johanna
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Schade. Ich finde schon, dass das eine zumindest für unsere Familie relevante Frage ist und von daher hier auch Platz haben sollte, wenn der Vater lange weg ist ohne zeitlichen oder finanziellen Ausgleich. Wenn Sie mir wenigstens einen Tipp gegeben hätten, wo ich selber nachlesen könnte, aber als Laie weiss ich nicht, in welchem Gesetzestext ich blättern soll. Aer das kann ich wohl nicht erwarten. MfG Johanna
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