Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

überschneidung des Erziehungsuralubes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: überschneidung des Erziehungsuralubes

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Hallo, ich würde gerne wissen, wie das mit dem Erziehungsurlaub ist, wenn sich der für 2 Kinder überschneidet. Für meinen Sohn befinde ich mich nun im 2. Jahr und das 3. beginnt im März 02 Im Dezember 01 bekommen wir allerdings nachwuchs NR. 2. Geht dann ein Jahr ganz verloren? Oder kann man da auch ein Jahr dann verkürzen um es bis zum 8. Lebensjahr zu nehmen??? Ab wann geht der EZU denn dann immer los? aber dem Geburtstag des Kindes? ACh und mich würde noch interessieren, wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist. Nachdem ich ja im Beamtenverhältnis mich befinde und privat versichert bin, bekome ich ja kein Mutterschaftsgeld von der KK. Wird da überhaupt noch irgendwas gezahlt?? vielen dank im voraus für ihre antwort christine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz Gruß, NB


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