Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überprüfung des Jugendamt

Frage: Überprüfung des Jugendamt

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Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir einen rat geben, denn ich weis sonst nicht, wen ich fragen könnte. Ich bin Alleinerziehend und meine Kinder sind 2 Jahre und 7 Monate alt. Allerdings wohnt der Vater mit in dem Haus, wo ich wohne. Am Montag Mittag wollte ich vor dem Mittag noch schnell Einkaufen fahren. Da habe ich die Große zum Vater gebracht. Das Baby hat geschlafen, da hab ich das Babyphon an gemacht und es ebenfalls zum Vater gebracht. Er hatte jederzeit Zugang zu der Wohnung. Nun hatte ich einen Autounfall, wo wir die Polizei rufen mußten. Nun sagte ich einem Beamten, das ich nicht so viel Zeit habe, wegen der Kinder, die zu hause warten. Er hat ja mitbekommen, das ich ledig bin, und Fragte, wo die Kinder jetzt sind. Ich antwortete natürlich zu hause, und ich wußte auch gar nicht, worauf er aus war. Als wir dann fertig waren, und ich gehen wollte, sagte er mir so ganz nebenbei, das er noch das Jugendamt benachrichtigen will. Er denkt, sie müßten mal überprüfen, ob ich nicht meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Er hat mich ja überhaupt nicht genauer dazu befragt. Nur auf meine aussage, sie sind zu hause, hat er wahrscheinlich gedacht sie sind alleine. Ich weis jetzt wirklich nicht, was ich machen soll. Ich wollte die Sache noch richtig stellen, aber er hat nicht mit sich reden lassen. Was unternimmt den nun das Jugendamt, sie können mir ja unterstellen, ich habe im Nachhinein alles so abgesprochen. Ich kann ja nicht Beweisen, das es so war. Und der Polizei werden sie wohl eher glauben. Es kann doch nicht sein, daß das Jugendamt aufgrund so eines Missverständnisses eine Überprüfung macht. Oder doch? Bitte helfen Sie mir auch wenn es nicht hier in das Forum gehöhrt. LG Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ANgriff ist die beste Verteidigung. Wenden Sie sich an das JA, bevor es die Polizei tut und schildern Sie den Fall. Nehmen Sie den Vater als Zeugen mit. Gruß, NB


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