CAF
Das 6 jährige Kind übernachtet aktuell 1 mal in der Woche und einmal am Wochenende beim KV. Das Kind wünscht schon lange keine Übernachtungen beim KV zu tätigen, da sie dort nicht in Ruhe durchschlaeft. Bei der KM schläft sie noch mit ihr im Bett. Nun mussten wir vor Gericht um den Umgang zu klären und das Kind von der Richterin angehört werden. In wie weit wird hier der Wille des Kindes durchgesetzt, wenn es garnicht mehr beim KV schlafen möchte, obwohl es bisher 2x die Woche so war? Hat das Kind chancen, dass sie erstmal nicht mehr beim KV schlafen muss? Viele Gruesse
Hallo, bei einem 6 jährigen Kind und mit der Begründung, es schlafe bei der KM im Bett denke ich nicht, dass dies wesentliche Argumente sind. Umgang dient dem Kind. Liebe Grüße NB
Sue_Ellen
niemand hat eine glaskugel und weiß, wie richterinnen entscheiden ich denke mal, dass es dir "angelastet" wird, dass das kind nicht beim vater schlafen will, dass du klammerst, eben weil das kind bei dir im bett schläft.
KielSprotte
Hat das Kind das so begründet - also keine Übernachtung beim KV, weil sie daheim mit der KM zusammen in einem Bett schläft? Dann könnte euch das -je nach Richter -in- auf die Füße fallen. Wg nicht altersgemäßer Behandlung/Erziehung durch die KM und die Übernachtung beim KV eher gefördert statt reduziert werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden
- Stillbeschäftigungsverbot
- Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei dauerhafter Entgeltänderung
- Kündigung / oder Aufhebungsvertrag bei Auflösung des Betriebes
- Mutterpass Einsicht - AG melden
- Elterngeldhöhe