Mitglied inaktiv
Ich arbeite momentan 4 Stunden wöchentlich auf 400 Euro Basis (ohne Vertrag). Ab Januar 2010 werde ich zu den gleichen Konditionen und mit einem Arbeitsvertrag auf Basis des TzBfG weiter beschäftigt, der erst einmal auf ein halbes Jahr befristet ist. Nun habe ich ein Stellenangebot von meiner Firma in Aussicht, in der ich vor meiner Elternzeit mehrere Jahre gearbeitet habe. Ich sollte dort schon ab Januar anfangen. Welche Kündigungsfristen muss ich für meinen 4-Wochenstunden-Job einhalten?
Hallo, die gesetzl. - § 622 Abs 1 BGB. Es sei denn, laut vertrag/ Tarifvertrag ergibt sich was anderes. Liebe Grüsse, NB
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