Mitglied inaktiv
Ich arbeite momentan 4 Stunden wöchentlich auf 400 Euro Basis (ohne Vertrag). Ab Januar 2010 werde ich zu den gleichen Konditionen und mit einem Arbeitsvertrag auf Basis des TzBfG weiter beschäftigt, der erst einmal auf ein halbes Jahr befristet ist. Nun habe ich ein Stellenangebot von meiner Firma in Aussicht, in der ich vor meiner Elternzeit mehrere Jahre gearbeitet habe. Ich sollte dort schon ab Januar anfangen. Welche Kündigungsfristen muss ich für meinen 4-Wochenstunden-Job einhalten?
Hallo, die gesetzl. - § 622 Abs 1 BGB. Es sei denn, laut vertrag/ Tarifvertrag ergibt sich was anderes. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot