mama4
Liebe Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und ich lebe nun mit meinen 6 Kindern alleine 1. Wenn ich Wohngeld beantrage, muss ich da auch eine getrennt- lebend- Bescheinigung vom Finanzamt holen? 2. in welche Steuerklasse rutscht mein Mann dann? (er ist selbständig, ich arbeite 1x wöchentlich im KH auf selbständiger Basis- ca. 200€/ Monat) 3. wie ist es mit der Krankenversicherung? Muss ich mich schon selbst versichern, oder kann ich noch in der Familienversicherung bleiben? Falls in diesem Forum meine Fragen zu spezifisch sind, habe ich natürlich Verständnis. Herzliche Grüsse, mama4
Hallo, 1. Denke nicht - eher glaubhaft versichern 2. Wenn er selbständig ist, hat er doch keine Lohnsteuerklasse 3. Sie können noch bei ihm versichert bleiben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo du kannst wohngeld ohne probleme beantragen,solang du damit auskommst! familienvers. kannst du bis zur scheidung bleiben!
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit