Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hätte da mal ein paar Fragen an Sie. Ich habe mit meinem Partner (Ex) eine gemeinsame Tochter die jetzt 9 Monate alt ist. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und die Kleine trägt den Nachnamen meines Partners. Er hat auch die Vaterschaft anerkannt. Seit ca. 4 Wochen habe ich mich von meinem Partner getrennt, und bin jetzt auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Ich weiss vom Jungendamt, dass man das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr so einfach rückgängig machen kann. Gibt es aber trotzdem eine Möglichkeit bzw. gib es eine Möglichkeit den Nachnamen des Kindes zu ändern? Es hat mehrere Gründe warum ich gerne das alleinige Sorgerecht hätte. Das Ganze hat viel mit meinem Ex-Partner und deren Familie zutun. Auf was muss ich noch aufpassen, wenn ich ausgezogen bin? Ich hoffe Sie können mir einen Rat oder Tipp geben. Vielen Dank und einen schönen Tag Barbara
Hallo, das sieht ganz schlecht aus. Namensrecht ist nahezu ausgeschlossen und Sorgerecht muss eine Gefährdung des Kindeswohles erkennbar sein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Um an beiden Zuständen etwas zu ändern, muß wirklich hachhaltig das Kindeswohl gefährdet sein. Und das begründe mal bitte beim JA oder dem Gericht. "Einfach" geht da gar nichts. Viele Grüße Désirée
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
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Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
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