Finanzielle Unterstützung bei Trennung vom Partner

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Unterstützung bei Trennung vom Partner

Hallo, ich weiß nicht ob ich hier so richtig bin, hoffe aber mir kann geholen werden. Es ist so ich habe mit meinem Freund ein 2 Jahre und 4 Monate alten Sohn. Bin damals zu ihm gezogen als ich schwanger war. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auf ein Jahr. Februar dieses Jahr habe ich auf ein weiteres Jahr verlängert also noch das dritte Jahr Elternzeit genommen, da mein kleiner einfach für den Kindergarten noch nicht bereit ist und ich einfach gerne drei Jahre für ihn da sein möchte. Wir leben also seit 2 Jahren ausschließlich vom Gehalt meines Freundes.Jetzt ist es so das wir uns getrennt haben und ich mit meinem Sohn gerne wieder von Stuttgart nach Karlsruhe ziehen möchte, weil dort meine Familie lebt und ich dann im Februar wenn mein kleiner drei ist auch arbeiten gehen möchte. Hier habe ich keinerlei Kontakte bin also ganz alleine. Ich war noch nie vom Staat abhängig habe immer für mein Geld gearbeitet. Aber jetzt stellt sich eben die Frage was bekomme ich wenn ich jetzt mit meinem Sohn alleine bin und gibts eine Möglichkeit das mir der Umzug oder ein Teil gezahlt wird? Oder muss das mein Freund übernehmen. Und an wen wende ich mich denn nun als erstes? Jugendamt, Jobcenter ? Mein Freund wird übrigens im August auch wegziehen da er eine neue Arbeitsstelle hat. Wir haben uns in Freundschaft getrennt wegen dem Kind sollte es keine Probleme geben aber Finanziell steh ich eben mit nix da . Für HIlfe wäre ich echt dankbar.

von Silvie am 05.05.2014, 17:12



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung bei Trennung vom Partner

Hallo, er muss für Sie und das Kind Untrehalt zahlen, nicht jedoch den Umzug. Und auch nicht Jobcenter (da würde ich aber mal nachfragen) und Jugendamt. Vielmehr muss der Vater dem Umzug zustimmen,wenn er das Sorgerecht mit inne hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung bei Trennung vom Partner

Bis das Kind drei ist, ist er finanziell für Dich zuständig. Nur wenn dies nicht ausreicht würde der Staat einspringen. Wenn ihr freundschaftlich alles klären könnt, dann braucht ihr nix mit Jugendamt zu tun haben.

von Sternenschnuppe am 05.05.2014, 17:28



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung bei Trennung vom Partner

Mir ist klar das er Unterhalspflichtig ist, da wird es auch keine Probleme geben. Aber ich glaube nicht das er dazu verpflichtet ist meinen Umzug , seine und meine Miete zu zahlen mir die Wohnung einzurichten und für meinen ganzen Unterhalt ( Nahrungsmittel) aufzukommen..... Wer verdient denn so viel ? Ich besitze garnichts außer einem Bett das mir gehört und die Möbel meines Kindes. Die Frage ist also würde das Amt mir den Umzug zahlen und was steht mir noch zu ? Harz 4 ????? Es geht einfach darum das ich wissen möchte was mir da zusteht denn immerhin hab ich ein Kleinkind und stehe mit nichts da.

von Silvie am 05.05.2014, 19:18



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung bei Trennung vom Partner

Umzug selbst wirst Du eher selbst zahlen müssen. Unterhalt muß Dir dein Ex zahlen, ebenso Kindesunterhalt. Reicht das nicht, steht Dir noch Hartz4 unterstützend zu, ebenso evtl erhöhtes Kindergeld und Wohngeld. Das Amt zahlt zudem eine "Erstausstattung", sprich das allernötigste an Möbeln wie zB Küche, bett, Tisch usw. Das werden aber keine neuen Möbel sein, sondern eher gebrauchte. Was dann noch fehlt kannst Du ja ebenso gebraucht schauen. Unter bestimmten Umständen vergibt das Amt zudem zinslose oder zinsgünstige Darlehen. Naja, udn evtl springt die Familie ja auch noch ein, sei es mit Geld oder mit "Sachspenden". Was ich nicht verstehe, ihr hattet doch einen gemeinsamen Haushalt? gehört das alles ihm, hast Du nicht selbst mitgebracht? Auch da gibt es doch sicherlich eine Einigung unter euch? Und, wenn alle Stricke reissen, dann mußt du halt doch schauen wegen Job. Ist hart, keine Frage, aber das müssen viele andere auch so machen.

Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 21:46



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