Mitglied inaktiv
Am 16.08.01 (SSW 30+3) wurde der Tod unseres Babys festgestellt. Am 18.08.01 habe ich es unter PDA natürlich zur Weltgebracht. Nun bin ich bis zum 01.09.01 Krankgeschrieben. Besteht "Beschäftigungsverbot nach der Enbindung" laut MuSchG (§6) und wenn ja sind es dann 8 oder 12 Wochen?
Liebe Conny, Sie haben mein volles Mitgefühl. Mehr kann man wohl in einer solchen Situation nicht sagen-nur wer selber trauert, weiß, was Sie empfinden müssen. Der Gesetzgeber sieht einen solchen SChicksalsschlag an wie eine normale Geburt. Sie haben dann die normalen Schutzfristen. Es kommt aber darauf an, was bescheinigt wurde. Der Arzt alleine entscheidet, ob es eine Fehlgeburt war (dann gibt es keine Schutzfristen). Ich drücke Sie, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit