Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Totgeburt 23+6

Frage: Totgeburt 23+6

Marienkäfer29

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Hallo Frau Bader, vor 2 Tagen in der 24.ssw, ganz genau 23+6 um 22:00 Uhr, hatte ich eine Totgeburt. Mein Kind wog unter 500 Gramm. Ich dachte, wenn die 24. ssw erreicht ist, ich trotzdem eine Geburtsurkunde und auch Mutterschutz bekomme??? Das Krankenhaus hat mir keine Geburtsurkunde gegeben und sagte ich hätte kein Recht auf Mutterschutz. Die sagten, wäre die Geburt 2 std später gewesen, dann hätte ich ssw 24+0 erreicht und erst dann hätte ich eine Geburtsurkunde und Mutterschutz bekommen. Laut Krankenhaus bekommt man die Geburtsurkunde und den Mutterschutz nicht ab der 24.ssw sondern „nach“ der 24.ssw ! Ist das richtig ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Marienkäfer, sry, ich hatte ja schon geantwortet, aber mich wohl unklar ausgedrückt. Deshalb nochmal: Nach Eintritt der 24. SSw, auch unabhängig vom Gewicht liegt eine Totgeburt vor. Das Gesetz (§ 31 PStV) sagt wörtlich: Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn 1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder 2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde Alles Gute Nicola Bader


Marienkäfer29

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Vielleicht wäre es noch wichtig zu erwähnen, dass ich nur ein vorläufigen Arztbrief für meine gynäkologin mitbekommen habe und sonst nichts. Kein Muster 9, wovon hier geschrieben wurde, und auch sonst keine ärztliche Bescheinigung!


Ani123

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Hallo, es tut mir sehr Leid was Dir widerfahren ist. Mein herzliches Beileid. Die 24SSW geht von 23+0 bis 23+6. Ich hatte da auch ein Schriftstück zu gefunden unter familie.de und wollte es als Foto mitschicken, nur sehe ich die Funktion Foto hinzufügen nicht mehr. Mutterschutz hast Du 8 Wochen. Auf eigenen Wunsch kannst du diesen vorzeitig beenden (frühestens 2 Wochen nach der Geburt und jederzeit innerhalb der Wochen wieder nehmen. Lies dir bitte einmal §31 PStV durch. In dem Paragraphen steht unten, dass auf eigenem Antrag eine Bescheinigung über die erfolgte Totgeburt erstellt werden kann.


Marienkäfer29

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Vielen Dank! Das habe ich gelesen aber das Krankenhaus gibt mir trotzdem nichts und sieht es anders. Und ich weiß nicht was ich jetzt machen soll.


Mamamaike

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Hallo, Du hast mein tiefes Mitgefühl. Und so nen Mist braucht man dann ganz bestimmt auch nicht. Droh ihnen erstmal schriftlich mit zeitnaher Frist mit dem Anwalt, vielleicht tut sich dann etwas. "Zur Not" geh zum Anwalt und lass ihn etwas schreiben, das kostet nicht die Welt. Viele Grüße


Mamamaike

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Und wenigstens ein Link, Du musst weiter runterscrollen: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/mutterschaftsgeld-bei-totgeburt_242_478178.html


Port

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So wie ich die Antwort von Frau Bader verstehe, hattest Du eine Fehlgeburt und keine Totgeburt. Das Kind hätte nach der 24. Woche und/oder mehr als 500 g geboren werden müssen. Es tut mir leid, was Dir passiert ist. Alles Gute! https://www.rund-ums-baby.de/recht/Totgeburt-Ag-Informieren-Recht-auf-Mutterschutz_226710.htm


Marienkäfer29

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Vielen Dank! Schlimm dass man sich noch um sowas kümmern muss.... Dann passt die Antwort hier von Frau Bader aber nicht mit dem was du geschrieben hast?! Schau mal: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Mutterschutz-nach-Totgeburt-23-0_216277.htm


MamaausM

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Ich verstehe die Antwort von Frau Bader auch nicht. Das hat sie auch schon mal anders beantwortet. *** Ausdehnung des Begriffs einer Totgeburt Durch die zum 1.11.2018 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung wurde der Begriff einer Totgeburt im § 31 Abs. 2 PStV erweitert. Danach liegt eine Totgeburt auch vor, wenn das Kind bei der Geburt unter 500 Gramm wiegt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. * Www.Haufe.de oder Google Totgeburt Mutterschutz


Ankaba

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Mein herzliches Beileid! Dein Kind wurde tot geboren (§ 31 Abs. 2 PStV) - die 24. SSW hattest Du erreicht. Demnach hast Du Anspruch auf Mutterschutz von 12 Wochen (da Dein Kind auch als Frühgeborenes gilt) + 6 Wochen, die Du theoretisch vor errechneten ET bekommen hättest, also auf insgesamt 18 Wochen. Sprich nochmal mit dem Krankenhaus. Weise sie auf die Norm in der PStV und das MuschG hin. Ansonsten solltest Du Dir einen Rechtsbeistand suchen. Gibt es bei euch evtl. einen Verein für verwaiste Eltern? Eventuell können die unterstützend zur Seite stehen. Alles Gute! Ich hoffe, Du findest einen guten Weg, mit der Trauer umzugehen.


Ankaba

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Ach so, und natürlich bekommst Du dann eine Geburtsurkunde.


ianmoone00

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Hallo Marienkäfer, hast du denn in dieser Sache etwas erreicht? Ich bin im Moment in einer ähnlichen Situation, nur mit einer Entbidung bei 23+0, also dem Beginn der 24. Woche. aAuch bei uns weigert sich die Klinik. Beste Grüße ianmoone00


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