Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

testamentarische Sorgerechtsbestimmung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: testamentarische Sorgerechtsbestimmung

Mitglied inaktiv

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Hallo, können mein Mann und ich testamentarisch festlegen, wer im Falle unseres gemeinsamen Todes (z.B. durch Unfall) das Sorgerecht für unsere minderjährige Tochter bekommen soll? Müssen sich die Behörden in Deutschland an solch eine Regelung (so sie denn möglich ist) halten? Muss man dieses Testament dann bei einem Notar hinterlegen? Vielen Dank für die Antwort, Sylvia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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