Sonnenblümchen0480
Hallo Frau Bader, mit Geburt meines ersten Kindes habe ich einen TZ-Vertrag mit meinem AG geschlossen mit einem Rückkehrrecht auf 100% nach drei Jahren. Diese wären nächstes Jahr um. Meines Wissens muss ich mich dann nächstes Jahr endgültig entscheiden ob TZ oder 100% "für immer". Nun bin ich erneut schwanger und es ist mir nicht ganz klar, wie sich das jetzt verhält. Ich würde nämlich dann gerne den gleichen Vertrag wieder machen. TZ anfangen mit der Option nach drei Jahren auf 100% zu gehen. Geht das oder gilt dieses Rückkehrrecht nur 1x? Das ist doch auch jetzt gesetzlich, dass man ein Recht auf 100% hat, sofern die Betriebsbedingungen das zulassen. Liebe Grüße und danke für Ihre Rückmeldung
Hallo, Sie gehen automatisch nachd er EZ wieder auf den VZ-Vertrag zurück. So what, Sie beenden die EZ von K 1 am Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Dann gehen Sie aus dem VZ-Vertrag wieder in TZ bis zum Ende der 2. EZ . Und dann können Sie neu verhandeln. Liebe Grüße NB
mellomania
diese vereinbarung verstehe ich nicht. du gehst in elternzeit und musst danach so arbeiten wie es vorher vereinbart war. da musst du kein rückkehrrecht mit dem arbeitgeber vereinbaren das ist generell einfach so, egal wie oft ! wann endet deine laufende elternzeit und wann beginnt der neue mutterschutz? wenn der mutterschutz IN der elternzeit beginnt, kannst du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um im mutterschutz voll bezahlt zu werden. also nach dem vollzeitvertrag. danach gehst du in elternzeit, machst deine tz während der elternzeit wie vorher auch und danach, wenn die drei jahre um sind, könnstest du noch den rest der elternzeit vom ersten kind (sofern es reste gibt, daher die frage oben) dranhängen und danach gilt gesetzlich wieder das was vorher war. du musst/darfst deinen alten vertrag erfüllen. ein rückkehgarantie musst du nicht vereinbaren da das gesetzlich gilt
cube
Hast du diese Regelung für die Arbeit in der EZ getroffen oder für die Zeit nach der EZ?
Sonnenblümchen0480
Hallo, sorry habe die Antworten jetzt erst gesehen. Nee also ich glaube ich habe das missverständlich beschrieben. Als mein Erstgeborener 1 Jahr alt war, bin ich TZ auf 80% arbeiten gegangen- vertraglich vereinbart. Darin haben wir auch festgehalten, dass ich nach 3 Jahren wieder auf 100% aufstocken kann. Das ist doch gesetzlich alles neu geregelt worden, damit Arbeitnehmer eine Chance haben, aus der TZ wieder zurück in VZ zu kommen. So, jetzt bin ich wieder schwanger und irgendwer hat mir gesagt, dass ich das so nicht nochmal machen kann und mich mit Ablauf dieser ersten 3-Jahres-Frist entscheiden muss, ob Vollzeit oder Teilzeit - für immer sozusagen und unabhängig von der neuen Schwangerschaft und EZ - das wäre dann 2021. Mein Plan war eigentlich, erstmal jetzt wieder ein Jahr in EZ gehen, dann wieder auf 80% zurück zu kommen und erneut mit der Option, in drei Jahren - in dem Fall 2024 - auf 100% zu gehen. Das muss doch so funktionieren oder? Liebe Grüße
Sonnenblümchen0480
Hallo, sorry habe die Antworten jetzt erst gesehen. Nee also ich glaube ich habe das missverständlich beschrieben. Als mein Erstgeborener 1 Jahr alt war, bin ich TZ auf 80% arbeiten gegangen- vertraglich vereinbart. Darin haben wir auch festgehalten, dass ich nach 3 Jahren wieder auf 100% aufstocken kann. Das ist doch gesetzlich alles neu geregelt worden, damit Arbeitnehmer eine Chance haben, aus der TZ wieder zurück in VZ zu kommen. Ich wollte mich mit dieser Vereinbarung einfach absichern, damit ich nicht ewig auf TZ hängen bleibe. So, jetzt bin ich wieder schwanger und ich wollte das jetzt genau so wiedermachen, sprich: 1 Jahr Elternzeit, dann auf 80% zurück kommen und mit der vertraglich vereinbarten Option, nach 3 Jahren wieder auf 100% aufzustocken. Jemand hat mir aber gesagt, dass es sein kann, dass ich das so nicht nochmal machen kann und mich mit Ablauf der allerersten 3-Jahres-Frist dann endgültig entscheiden muss, ob ich nun für immer auf Vollzeit oder Teilzeit arbeiten möchte. Demnach müsste ich diese Entscheidung 2021 treffen. Eine neue Schwangerschaft müsste diese Uhren hier aber doch auf 0 setzen, so dass ich das einfach wieder so wie beim ersten Mal vereinbaren kann, oder? Liebe Grüße
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