Tine22
Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich im Teilzeitbeschäftigungsverbot. Ich möchte die verbliebene Arbeitszeit nun statt auf 5 auf 3 Arbeitstage aufteilen. Erhalte ich hierbei meinen vollen, noch kommenden Urlaubsanspruch oder würde dieser gekürzt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Sie meinen, Sie dürfen pro Tag nur soundsoviel Stunden arbeiten? Dann können Sie es doch nicht umlegen auf drei Tage, dann arbeiten Sie ja wieder zu viel pro Tag. Liebe Grüße NB
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