Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitbeschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitbeschäftigungsverbot

Mäuschen94

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Hallo, Ich bin aktuell im Teilzeitbeschäftigungsverbot - es wurde auf 2 statt 5 Arbeitszage reduziert.  Wenn ich jetzt in einer Woche 1 oder 2 Tage Urlaub nehme, darf ich dann trotzdem noch die 2 Tage in der Woche arbeiten?  Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Warum sollten Sie in den Tagen des BV Urlaub nehmen? Das macht Sinn, wenn Sie in diesen Tagen dem AG nicht zur Verfügung stehen, weil Sie zB verreist sind. Liebe Grüße NB


Mäuschen94

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Genau, es geht ums verreisen, also nicht verfügbar sein.  Das ich in einer Woche wo ich ja jetzt nur 2 Tage arbeiten darf, 2 Tage verreisen möchte. Wenn ich dafür Urlaub nehme, kann ich dennoch 2 Tage die 3 Stunden arbeiten oder fällt das dann automatisch auf die Tage wo ich arbeiten würde und nicht die Tage wo ich quasi im Beschäftigungsverbot bin ?  Viele Grüße 


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