Donjeta
Hallo Frau Bader, ich bin in der 21.SSW und habe bisher 100% gearbeitet. Nun habe ich ab heute ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, ich darf nur max. 5 Stunden am Tag arbeiten. Ab 01.09. habe ich zusätzlich eine Gehaltserhöhung erhalten. Bekomme ich nun weiterhin mein volles Gehalt oder das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate (welches in dem Fall weniger wäre)? Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie bekommen das was sie ohne BV bekommen würden. Somit das Geld, welches es nach Gehaltserhöhung gibt. Der Durchschnitt der letzten drei Monate wird nur bei wechselndem monatliche Einkommen genommen.
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