Mitglied inaktiv
Sehr gehhrte Frau Bader, ich habe ein 11 Monate altes Baby und bin nach dem Mutterschutz mit einer Viertelstelle (7 Stunden am Gymnasium) wieder eingestiegen, um am Ball zu bleiben,nach der Elternzeit an die gleiche Schule zurückzukommen und etwas Geld zu verdienen. Habe jetzt im neuen Schuljahr trotz eindringlicher Bitten meine 7 Stunden auf 4 Tage verteilt bekommen!!! ( 3 müssen leider fast sein, da ich zwei Klassen in einem Hauptfach unterrichte - habe keine Nebenfächer). Bin völlig ratlos, da das den Schwiegereltern, die sonst auf den Kleinen aufpassen, verständlicherweise zu viel wird. Babysitter für die häufigen, relativ kurzen Abwesenheiten am Vormittag geht auch nicht (will ich auch nicht unbedingt). Wissen sie, ob es da irgendwelche vorschriften gibt, auf die ich mich berufen kann (Rheinland-Pfalz)? Ach ja: Bin für drei Jahre in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, also keine normale Teilzeit. Gespräch mit dem Direx hatte ich schon. Der meint, es gebe ja Tagessmütter. Kann ich von den paar Stündchhen auch glatt bezahlen..haha. Grüße
Hallo, sorry, da habe ich keine Ahnung. Liebe Grüsse, NB
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