Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Streik in den Kitas

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Streik in den Kitas

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, darf ich für die Tage, an denen unsere Kita bestreikt wird, Gebühren einbehalten (kommunaler Träger)? Wenn ja: in Höhe von anteiliger Kita-Gebühr für (in diesem Falle zwei) Streiktage, oder in Höhe der mir entsanden Kosten (hier für den Babysitter)? Viele Grüsse Katrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nach h.M. dürfen die Mütter zu Hause bleiben u erhalten den Lohn weiter 2. Ich würde die Gebühr einbehalten - aber lesen Sie vorher im Vertrag/ der Satzung Liebe Grüsse, NB


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