kalikali
Hallo Frau Bader, ich arbeite 2x pro Woche 4 Stunden mit einem Kind unter 1, das voll gestillt wird. Die Arbeit läuft auf Vertrauensarbeitszeit (keine Zeiterfassung). Ich habe zu den Stillpausen folgende Fragen: 1) habe ich bei einer 4-Stunden-Arbeitszeit ein Recht auf eine oder mehrere Stillpausen und wenn ja wie lange? 2) Gilt das auch im Home Office? 3) Muss ich die Arbeitszeit „hinten an hängen“ (da ich keinen fixen Zeitraum habe, sondern Vertrauensarbeitszeit) oder ist das quasi vergleichbar Arbeitszeit, d.h. bei einer Stillpause von 30min würde ich nur noch 3,5 Std arbeiten? 4) darf ich die Lage der Stillpause frei wählen nach Bedarf - oder geht der betriebliche Bedarf vor? Muss sie jeden Tag zur gleichen Zeit gelegt werden? 5) Muss ich es irgendwie offiziell „anmelden“, dass ich vorhabe Stillpausen zu nehmen, oder reicht es, meiner Chefin Bescheid zu geben. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, 1. § 7 MuSchG: mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde 2. Wenn da feste Arbeitszeiten bestehen, ja 3. Nur 3,5 Std 4. Das ist mit dem Ag zu klären - evtl. muss abgepumpt werden 5. Mitteilung Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit