Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillpausen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillpausen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wenn unsere Tochter 6 Monate alt ist, gehe ich wieder Vollzeit arbeiten (ab November) und mein Mann übernimmt eine weitere 6Monatige Elternzeit. Bisher wird sie noch voll gestillt und ich möchte, auch trotzdem ich wieder arbeite, nicht aufhören. Ich arbeite dann Mo bis Do von 08:00 bis 17:00 und Fr von 08:00 bis 13:00 Uhr. Welche Stillpausen könnte ich da in Anspruch nehmen? Sind meine bisher geltenden Pausen dann vorläufig hinfällig oder werden diese auf die Zeit der Stillpause angerechnet? Muss ich meinen Arbeitgeber fragen, ob ich die Stillpause in Anspruch nehmen kann oder stehen mir diese gesetzlich zu? Wenn ja, wo kann mein Arbeitgeber dieses ggf. nachlesen? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. Anika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, MuSchG § 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. (3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Du hast zusätzlich zu den normalen Erholungspausen i. d. R. 1 Std. / Tag Stillpause. Eine genauere Regelung sieht das MuSchG nicht vor, da werdet Ihr Euch einigen müssen. Ich habe mich ganz anders geeinigt: ich habe die Stillzeiten "gesammelt" und ab und zu einen "Stilltag" genommen, das war bei mir bedeutend praktischer. Schau mal hier, insbes. der § 7: http://www.rechtsrat.ws/gesetze/muschg/01.htm Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, zu diesem Thema habe ich auch noch zwei Fragen: 1.) Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden, die von 30 Minuten Mittagspause unterbrochen wird, gelten dann 60 oder 90 Minuten als Anspruch? 2.) Sofern nicht am Arbeitsplatz gestillt wird, zählt die Fahrzeit als Stillzeit, also in die 60 bzw. 90 Minuten oder zusätzlich? Vielen Dank! schnecke1972


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