Mitglied inaktiv
Mein Töchterlein ist jetzt fast 5 Monate jung und ich gehe seit Ende des dritten Monats wieder arbeiten. Da ich meine noch Tochter noch stille, stehen mir ja nach dem Mutterschutzgesetz sog. Stillpausen zu. Nun heißt es ja, dass weder vor- noch nachgearbeitet werden darf und nicht auf die gesetzliche Ruhepausen angerechnet werden darf. Außerdem dürfen die Stillpausen ja auch an Anfang bzw. Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Heißt das, wenn ich bis 14 Uhr arbeite und zwischendurch nicht abgepumpt habe, dass ich mir dann bis 15 Uhr eintragen darf? Also die komplette Zeit der Stillpause an ds Ende der Arbeitszeit lege... Danke für die Info ! Schneckchen2002
Mitglied inaktiv
Ja, das ist eine gängige Regelung.
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