Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wie ist das Mutterschutzgesetz bezüglich der Stillzeiten auszulegen, wenn es sich um Zwillinge handelt. Stehen mir dann während der Arbeitszeit 2 x 1/2 Stunde bzw. 1 Stunde oder mehr Zeit zur Verfügung? Es heißt mindestens (das ist ja ein sehr dehnbarer Begriff). Was ist bei der Verteilung der Stillzeit zu beachten? Darf, rechtlich gesehen, ein Rest der Stillzeit ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden oder nicht? Herzlichen Dank für Ihre Auskunft sime_see
Hallo, ppuuhh. Ich meine, die Zeit verdoppelt sich. Bitta mal bei unserer Super-Expertin für Stillfragen Biggi Welter erfragen! Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit