Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vorher 38 Std/Woche gearbeitet. Wenn ich nun Elternzeit beantragen würde mit Arbeitszeitreduzierung von nur 30 Std/Woche, stehen mir trotzdem taeglich 1 Std Stillpause zu?? Wenn ich anstatt die Stillpause in der Firma zu nehmen, früher nach Hause gehen möchte, muss der Arbeitgeber da zustimmen? Ich stille zwar nicht, aber pumpe regelmaessig ab. Gruss
Hallo, Sie haben trotzdem diese Zeit! Wenden Si sich mal an das Forum von Biggi Welter, wenn es Problem gibt! Biggi kann viele praktische Tipps geben. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die gesetzlichen Stillpausen stehen Dir auch bei Reduzierung der Arbeitszeit zu. Wie das im Einzelfall zeitlich geregelt wird ist mit dem Arbeitgeber zu klären, das wird in der Praxis unterschiedlich umgesetzt: von später kommen, früher heimgehen oder stillen bzw. abpumpen am Arbeitsplatz ist alles drin. Höchstwahrscheinlich brauchst Du auch eine Bescheinigung vom FA oder Hebamme, daß Du tatsächlich stillst; auf die Auskunft alleine wird sich der Arbeitgeber verständlicherweise nicht verlassen.
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung