aeule
Wir haben uns letztes Jahr scheiden lassen, die Steuer wurde auf Wunsch meines Mannes getrennt gemacht. Als ich meine Erklärung abgeschlossen und eingereicht hatte wollte er das ich die Anlage U unterschreibe, was ich dann auch gemacht hatte. Jetzt habe ich etwas mehr rausbekommen als ich schließlich nachzahlen musste. Mein Steuerberater sagt das ich genau diesen Betrag von ihm zurückbekomme. Ich habe ihn schließlich aufgefordert mir diese Summe zu erstatten. Jetzt will er das ich alles seiner Anwältin vorbeibringe, damit diese mir ausrechnet was mir zusteht. Ich habe aber Angst das diese zu seinem Vorteil rechnet, muss ich seiner Anwältin das ganze übergeben? Wenn ich mir eine eigene nehme muß ich diese dann zahlen oder muß er die Kosten tragen? MfG
Hallo, bitte die Frage neu stellen mit der Information, für welches Jahr die Steuererklärung abgegeben werden soll und ob einer von dem anderen Unterhalt erhält. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
liebe aeule, ich fürchte, frau bader wird das nicht beantworten, ich denke mal, das fällt nicht unter familienrecht. es gibt aber ein neues forum finanzen, vll fragst du da mal? ich als laie, aber mit diversen erfahrungen gesegnet, würde aber sagen, dass du auf alle fälle einen eigenen anwalt zahlen musst. würde ich mir überlegen, ob sich das dann lohnt. ich lernte, dass es ganz schwierig wird, solche steuertaler zurückzufordern und habe es meinerseits abgehakt.
aeule
Hallo, danke dir, ja da könnte ich auch fragen. Hoffe es geht euch gut! Liebe Grüße
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