Monima
Hallo, ich habe mit entsetzung festgestellt das auf Grund eine nebentatigkeit wurde ich auf Steuerklasse 6 hoch gestuft sodass es sich gar nicht lohnt zu arbeiten! Wenn ich mein elternzeit nehme und mein Vertrag in mein hauptarbeitgeber pausiere und weiterhin meine nebentatigkeit arbeite werde ich dann wieder auf meine ursprünglich Steuerklasse runtergesetzt? In meinem Fall 4? Liebe Grüße
Hallo, die Steuerklasse VI bekommt man, wenn man noch ein vorrangiges anderes Arbeitsverhältnis hat. Wenn dieses wegen Elternzeit beruht, kann man die Lohnsteuerklasse wechseln. Problem ist jedoch in der Praxis, dass sich häufig die Hauptarbeitgeber weigern, die entsprechenden Unterlagen herauszugeben. Liebe Grüße NB
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