Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

stellenreduzierung nach mutterschutzfrist

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: stellenreduzierung nach mutterschutzfrist

Mitglied inaktiv

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hallo!ich hätte eine sehr wichtige frage!Ich bin zur zeit in einem Arbeitsverhältniss mit einer vollzeitstelle!will nach dem Mutterschutz auf 3/4 reuzieren!habe gelesen das der arbeitgeber da zustimmen muss wenn der betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat!Der betrieb in dem ich arbeite(Altenheim)hat über 50 mitarbeiter.muss mein chef meine reduzierung akzeptieren oder kann er auch einfach sagen: Nein entweder du kommst weiter 100% oder du musst kündigen!!!??? Wie soll ich vorgehen!!????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB


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