Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stellenausschreibung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stellenausschreibung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst und werde 2 Jahre Elternzeit nehmen. Bin zwar noch schwanger, habe aber meinem Chef jetzt schon erklärt, wann ich wiederkommen werde. Darf nun die Personalstelle meinen Arbeitsplatz unbefristet intern ausschreiben, oder habe ich ein Recht, auf meinen Arbeitsplatz? Würde ich diesen nicht bekommen, würde ich wahrscheinlich in einem Personalpool kommen und jede meinem Gehalt entsprechende Tätigkeit annehmen müssen? Ich bin immer davon ausgegangen, dass eine Vertretung für mich nur befristet für die Zeit der Elternzeit eingesetzt werden darf. Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße CaroC


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach Formulierung im Vertrag haben Sie Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle. Aber die Bezahlung darf sich nicht negativ ändern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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aber grundsätzlich gilt, das der AG einem einen Arbeitsplatz geben muß, der dem alten "ähnelt"... Der AN darf finanziell nicht schlechter behandelt werden, aber das Aufgabengebiet als solches kann sich ändern... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere PA sagte mir vor 2 Jahren, meine Stelle müsse nur ein Jahr freigehalten werden. Da war es eine Bundesbehörde. VG


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