Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stellenänderung, Gehaltseinbussen, EZ

Frage: Stellenänderung, Gehaltseinbussen, EZ

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Hallo, ich arbeite in einem Altenheim als stellvertretende Pflegedienstleitung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Std.. Ich habe eine feste und in den letzten drei Jahren nachweisslich immer eingehaltene mündliche Zusatzvereinbarung, dass ich (wg. meiner Kinder) nur Frühdienste machen brauche. Meine Chefin eröffnete mir nun zu Beginn der Woche in einem Gespräch, dass ich diese Position zum Beginn des nächsten Jahres verlieren solle - sie sei angeblich nicht zufrieden mit meiner Arbeit, das ist offenkundig gelogen, gegenteilige Äusserungen hat sie zum einen schon sehr häufig abgegeben und eine Abmahnung o.ä. liegt natürlich auch nicht vor! Sie bot mir dann noch an, ich könne weiterhin als normale examinierte Kraft mit entsprechnden Einschnitten beim Gehalt und vollen Dienstzeiten, etc. dort arbeiten... (Offensichtlicher Hintergrund ist übrigens, dass sie ihre frisch examinierte Verwandschaft auf dem Posten installieren will, aber das nur nebenbei.) Ich habe zwei Kinder, der jüngste ist grade ein Jahr, ob ich momentan Elternzeit habe oder nicht, weiss ich leider nicht mehr genau. Abgesehen davon, dass der Vorgang auch ohne Kinder rechtlich sicher nicht ohne ist: Sehe ich das richtig, dass ich auf Grundlage von §18(2) BErzGG Kündigungsschutz habe und dass sich dieser auch auf o.a. Änderungskündigung beziehen würde? Anspruch auf Erziehungsgeld habe ich auch, dies läuft momentan jedoch auf mein Mann (lässt sich ja ändern). In Schriftform ist bisher auch noch nichts eingegangen (und meine Chefin hat sich den Rest der Woche rar gemacht...), ich denke, bei einem ordentlichen Arbeitsvertrag, den ich habe und in dem im übrigen auch die Position festgeschrieben ist, bedarf es dessen, oder? MfG, Klara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben hier einen mündlichen Vertrag, der genauso wirksam ist wie ein schriftlicher. Sie kann nur eine Änderungskündigung aussprechen. Und das geht auch nur schriftlich. Gruß, NB


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