Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht einem auch was zu ohne verheiratet zu sein wen man in einer eheähnlichen…

Frage: Steht einem auch was zu ohne verheiratet zu sein wen man in einer eheähnlichen…

chandelique

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Hallo Fr Bader,ich hab eine Frage meine Kusine wohnt mit ihr Lebensgefährten noch zusammen u ihr 3 jähriges Kind sie sind nicht verheiratet haben aber in den 12 Jahren einiges an Möbel Eigentum der Vater vom Kind hat gearbeitet sie nicht ….nach ihrer Trennung steht meiner Kusine was davon zu ? Freundlichen grusss U danke für die antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Ehe steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wenn ich nicht heirate, habe ich diesen Schutz nicht. Und Möbel, die dem Partner gehören, gehören dem Partner. Da gibt es kein Anspruch. Liebe Grüße NB


Meyla

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Wenn es ihr gehört ja. Aber wieso soll ihr was zu stehen, wenn sie finanziell nichts bei getragen hat? Unverheiratet ist es nicht wirklich klug, sich Haushalten zu lassen. Was auf ihren Namen gekauft wurde ist ihrs, was auf seinen Namen gekauft wurde ist seins.


desireekk

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Naja Meyla Sie hat insofern finanziell beigetragen indem west Kinderbetreuung gekauft/bezahlt werden. Musste, noch er KV beruflich/finanziell kürzer treten musste um seine. Nachwuchs zu versorgen. Für die AP: Es gehört ihr, wenn sie es nachweisen kann. Wer hat gekauft? Wer steht auf den Rechnungen? Demjenigen gehört es. Zugewinnausgleich gibt es nicht. Den Kindern gehört deren Mobiliar. LG D


Meyla

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Das wäre für eine Ehe geltend Desiree, nicht für eine Liebschaft. Siehe Frau Bader.


desireekk

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Hast du gelesen Meyla? Zugewinn gibt es nicht. Aber deine Bemerkung dass sie finanziell nicht beigetragen hat ist falsch. Nennt sich Opportunitätskosten. Statt eine Kinderfrau zu bezahlen, bleibt die Mutter daheim. Netto ca das selbe. Ich würde das keinem Partner raten komplett (alleine) zuhause zu bleiben, aber das ist ja jetzt schon rum… Gruß D


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