Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stehen mir in der Schwngerschaft Zusatzleiszungen zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stehen mir in der Schwngerschaft Zusatzleiszungen zu?

Juliana2401

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Hallo, habe jetzt erfahren das ich Schwanger bin, stehe aber in einem Arbeitsverhältnis ,doch ist mein Gehalt nicht sehr hoch. Deswegen interessiert mich ob mir Zusatzleistungen zustehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein. Wenn Sie bedürftig sind und auch der Kindsvater wenig Geld zur Verfügung hat, können Sie versuchen, über die Caritas et cetera Erstausstattung zu halten. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Was für Zusatzleistungen? Vom AG? - Nein. Vom Staat nur wegen der SS? - Nein. Ggf. Erstausstattung, Umstandssachen, Babybett oder ähnliches bei Hilfebedürftigkeit als Sozialleistung über das AA und wenn dort ein Anspruch verneint wird zB bei der Caritas beantragen.


CKEL0410

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Hallo Nein wer sollte die auch bezahlen? Anders ist es wenn man Hartz 4 bekommt,dann gibt es ab einen bestimmten Monat wohl etwas zusätzlich.


Spieli

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- ALG II Antrag mit Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattung - Mutter-Kind Stiftung Lass Dich z. Bsp. bei Pro Familia beraten.


Juliana2401

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Danke erstmal für die antworten. Werde mich beim AA mal erkundigen oder Caritas. Da mein Nettogehalt nicht das höchste ist ,dachte ich man kann Zusatzleistungen beantragen.


smile-ever

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Mehrbedarf für Schwangere steht Dir auch erst ab einer bestimmten Woche zu. Musst mal googlen. Warum solltest Du auch vorher Zuschüsse bekommen. Eine Schwangerschaft kostet in den ersten Wochen nichts, höchstens irgendwann die Umstandskleidung...


Spieli

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Übrigens, für den Mehrbedarf muss man NICHT ALG II Empfänger sein. Man muss zwar einen Antrag stellen, der wird aber abgelehnt und der Mehrbedarf gewährt. Einfach probieren!


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