Jasminkaramax
Guten Tag, ich bin seit 01.09.20 in einer Umschulung mit Wegebau als Pflegefachkraft. Nun bin ich in der 7ssw. Ich weiß dass ich, sobald ich es offiziell mache, im Beschäftigungsverbot bin. Erstens wegen der Arbeit an sich, zweitens weil es aus mehreren Gründen eine Risikoschwangerschaft ist. Wie geht es denn jetzt finanziell für mich weiter? Kündigt mir das AA den Wegebau und ich steh ohne Geld da? Bzw nur ALG 1? Und der Vertrag mit dem Umschulungsträger wird auch einfach gekündigt?
Danke schonmal für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin
Hallo, 1. Eine Risikoschwangerschaft führt zur Krankschreibung, es sei denn, Sie müssen zB schwer heben. Über ein BV entscheidet der AG nach Gefährdungsprüfung. 2. WeGebAU ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet, dass Sie von dort Gelder erhalten und es dort klären müssen. 3. Fraglich ist (was ich nicht weiß) mit wem Sie einen Vertrag geschlossen haben. Liebe Grüße NB
mellomania
du kannst nicht wissen ob du ein bv bekommst. das ist sache des AG . er muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen und danach wird entschieden. risikoschwangerschaft ist kein grund für ein bv. du wirst engmaschiger überwacht, mehr nicht. solltest du blutungen oder sowas bekommen, wirst du krankgeschrieben. von daher musst du abwarten, was bei der gefährdungsbeurteilung rauskommt. der AG ist angehalten, ersatztätigkeiten bereitzustellen. ein mitspracherecht hier hast du nicht. bedenke, dass du dich erst auf das mutterschutzgesetz berufen kannst, wenn der AG bescheid weiß. erteilt der AG ein bv, erhälst du mit bv das, was du ohne bv erhalten würdest. kündigen kann dir niemand, du hast kündigungsschutz. eine probezeit gilt als bestanden.
Mitglied inaktiv
Was willst du mit der Umschulung, wenn du nicht weiter die Umschulung durchziehen kannst? Dann muss sie wohl pausieren bis nach der Elternzeit. Ich denke mal, dass du nicht die erste Schwangerschaft in dem Umschulungsprogramm bist, und dass sie auf solche Fälle vorbereitet sind. Also einfach mal fragen. BV ist nicht selbstverständlich, sondern sollte der Ausnahmefall sein. Das Ziel des Mutterschutzgesetzes ist die Weiterbeschäftigung, sofern dies verantwortbar ist. Wenn der Arbeitgeber Ersatztätigkeiten hat, wirst du diese ausführen müssen. Risikoschwangerschaft ist ein Begriff, der bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse einfach nur eine engmaschigere und umfassendere Kontrolle bezahlt.
Jasminkaramax
Ich darf in meinem Beruf nicht weiter arbeiten wenn ich schwanger bin, warum bezweifelt man meine Aussage? Da letztes Jahr mein Kind gestorben ist nach der Geburt habe ich selbst Erfahrungenswerte. Und weil ich mich diesmal besonders schonen muss bekomme ich von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot wenn alle Stricke reißen. Das war nicht meine Frage, aber danke. Eigentlich hat mir bisher nichts auch nur ansatzweise geholfen was ihr geschrieben habt. Bitte seid so nett und lest nochmal was ich genau gefragt habe - oder formuliere ich undeutlich?
Jasminkaramax
@uriah Es geht darum dass wenn das Arbeitsamt seine Förderung zurück zieht (wegebau) ich trotz regelmäßiger Arbeit und ohne verschulden von jetzt auf gleich arbeitslos bin und ALG1 bekomme. Alles steht und fällt mit WeGeBau. Und da scheint es keinen Kündigungsschutz zu geben. Zu deutsch: das AA muss sich da nicht an das MuSchGesetz halten.
Jetzt hab ich dich aufgeklärt eigentlich hab ich mir das andersrum gewünscht
KielSprotte
Sollte man seine Finanzen nicht klären/regeln bevor man schwanger wird??
stormyweather
sollte man solche Aussagen tätigen, obwohl die niemandem helfen ?
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